Steuerlexikon
Abgeltungsteuer
Die Abgeltungsteuer gilt seit dem 1.1.2009 und wurde durch das Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 eingeführt.
Generell gilt: Auf Kapitaleinkünfte im Privatvermögen (z. B. Zinserträge) wird eine Abgeltungsteuer von 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer erhoben. Die Schuldnerin bzw. der Schuldner oder die auszahlende Bank behalten die Abgeltungsteuer direkt an der Quelle ein und führen sie an das Finanzamt ab; einer weiteren Versteuerung bedarf es nicht mehr. Die Anlegerin bzw. der Anleger kann die Erträge allerdings auch mit seinem individuellen Steuersatz versteuern, falls dieser niedriger ist.
Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Steuerberatung. Sprechen Sie uns gerne an.