Steuerlexikon
Anlagevermögen
Das Anlagevermögen umfasst jene Wirtschaftsgüter, die dazu bestimmt sind, dem Betrieb dauernd zu dienen. Dazu zählen zum Beispiel Gebäude und die Betriebsausstattung. Das Anlagevermögen lässt sich in abnutzbares und nicht abnutzbares Anlagevermögen untergliedern.
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