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Steuerlexikon

Einkunftsarten

1 Min. LesezeitSteuerlexikon

Das deutsche Einkommensteuerrecht kennt sieben Einkunftsarten:

  1. Land- und Forstwirtschaft
  2. Gewerbebetrieb
  3. selbstständige Arbeit
  4. nichtselbstständige Arbeit
  5. Kapitalvermögen
  6. Vermietung und Verpachtung
  7. sonstige in § 22 EStG genannten Einkünfte (z. B. Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen, Leibrenten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen, eine mit dem Ertragsanteil zu erfassenden Rente aus privaten Rentenversicherungen oder Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften)

Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Steuerberatung. Sprechen Sie uns gerne an.

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