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Steuerlexikon

Fahrtätigkeit

1 Min. LesezeitSteuerlexikon

Seit 2008 entfällt die Differenzierung zwischen Dienstreise, Einsatzwechsel- und Fahrtätigkeit. Es gilt der einheitliche Begriff der beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit.

Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Steuerberatung. Sprechen Sie uns gerne an.

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