Steuerlexikon
Nutzungsdauer
Jedes Wirtschaftsgut, das einem natürlichen Verschleiß unterliegt, hat eine bestimmte Nutzungsdauer. Die Finanzverwaltung hat amtliche Abschreibungstabellen (AfA-Tabellen) veröffentlicht, nach denen die Nutzungsdauer für eine Vielzahl an Anlagegütern bestimmt wird. Die AfA-Tabellen sind jedoch für den Steuerpflichtigen nicht in jedem Fall bindend. Kann er nachweisen, dass das Wirtschaftsgut einer kürzeren Nutzungsdauer unterliegt, ist die betriebsindividuelle Nutzungsdauer ansetzbar.
Ausgewählte Nutzungsdauern in Jahren (Stand 15.11.2023):
| Büromöbel | 13 |
| Fotovoltaikanlagen | 20 |
| Fräsmaschinen, stationär | 15 |
| Lkw | 5 |
| Mobilfunkgeräte | 5 |
| PCs Notebooks, Drucker und Bildschirme | 1 |
| Pkw | 6 |
| Schweißgeräte | 13 |
Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Steuerberatung. Sprechen Sie uns gerne an.