Steuerlexikon
Reisekostenrecht
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Reisekosten
Zu den Reisekosten zählen lt. Finanzverwaltung (vgl. R 9.4 Lohnsteuer-Richtlinien (LStR 2023) alle Aufwendungen für eine:
- beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit
- Reisekosten teilen sich in:
- Sonderfall doppelte Haushaltsführung
- Fahrtkosten (erste und letzte Fahrt sowie Familienheimfahrten)
- Verpflegungsmehraufwendungen
- Unterkunftskosten (Aufwendungen für die Zweitwohnung)
- Umzugskosten
Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Steuerberatung. Sprechen Sie uns gerne an.